Türkei - Reisehinweise
Zollbestimmungen
Bei privaten Reisen zwischen der Türkei und Deutschland dürfen Waren zum eigenen Bedarf in den folgenden Mengen abgabenfrei mitgeführt werden (Mengenangaben pro Person):
Neben den üblichen Reisehinweisen beachten Sie bitte:
Die Türkei hat eine sehr restriktive Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz von Altertümern.
Das führt dazu, dass auch scheinbar harmlose Steine vom Strand Reste antiker Bauten oder Kunstwerke sein können. Hat man solche Steine bei der Rückreise mit im Gepäck, sieht man sich unter Umständen plötzlicher Verfolgung der türkischen Justizbehörden ausgesetzt. Daher besser solche Dinge NICHT mitnehmen.
Das gleiche gilt natürlich auch für gekaufte Dinge: Im Zweifelsfall muss man sich eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden einholen. Wie überall auf der Welt kann man aber hier damit rechnen, dass es wahrscheinlicher ist, auf mehr oder weniger geschickt gemachte Kopien aus Fernost stößt als auf wirkliche antike Stücke.
Beim Kauf antiker Stücke bitte auch beachten: solche Stücke stammen nicht selten aus Raubgrabungen. Das ist nicht nur auch in der Türkei illegal - es behindert auch die wissenschaftliche Erkundung der historischen Fundstätten. Ein aus dem Kontext der Umgebung herausgerissenes Artefakt hat praktisch kaum noch eine Wert für die Wissenschaft!