06. Februar 2012    
   Flug und MeerZieleItalienReisehinweise

 
 
   Gardasee
   Venedig
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Italien - Reisehinweise

 

Für deutsche Staatsangehörige genügt ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis.

Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen Kinderausweis / Kinderreisepass mitführen.

 

Zollbestimmungen

Bei privaten Reisen in der EU dürfen Waren zum eigenen Bedarf unbegrenzt mitgeführt werden.

Dabei gelten als Grenze zur gewerblichen Verwendung:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1kg loser Rauchtabak
  • 10 l Spirituosen
  • 20 l alkoholische Getränke bis 22%
  • 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein)
  • 110 l Bier

 

Hinweise für den Aufenthalt im Land

Achten Sie bei Restaurantbesuchen sowie in Geschäften darauf, dass Ihnen eine gültige Rechnung ausgehändigt wird ("ricevuta fiscale"). Es kommt selten, aber doch manchmal, vor, dass Finanzbeamte Kontrollen durchführen. Dabei ist nicht nur der Wirt bzw. Geschäftsinhaber dafür verantwortlich, eine Rechnung auszustellen, sondern auch der Gast bzw. Kunde, eine solche zu verlangen. Kann keine ordnungsgemäße Abrechnung nachgewiesen werden, werden beide Parteien belangt.

 

Deutsche Botschaft

Via San Martino della Battaglia 4
I - 00185 Roma
Tel: +39 06 49 21 31
Fax: +39 06 445 26 72
eMail: info@rom.diplo.de
www.rom.diplo.de

Kinderbekleidung Osterhasenland Drachenland Fahrräder Fitnessgeräte Herrenbekleidung Computerunterricht Finanzen Immobilien Internet-Kaufhaus Copyright © 2008
feedback Please look here!