Italien - Reisehinweise
Für deutsche Staatsangehörige genügt ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis.
Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen Kinderausweis / Kinderreisepass mitführen.
Zollbestimmungen
Bei privaten Reisen in der EU dürfen Waren zum eigenen Bedarf unbegrenzt mitgeführt werden.
Dabei gelten als Grenze zur gewerblichen Verwendung:
Hinweise für den Aufenthalt im Land
Achten Sie bei Restaurantbesuchen sowie in Geschäften darauf, dass Ihnen eine gültige Rechnung ausgehändigt wird ("ricevuta fiscale"). Es kommt selten, aber doch manchmal, vor, dass Finanzbeamte Kontrollen durchführen. Dabei ist nicht nur der Wirt bzw. Geschäftsinhaber dafür verantwortlich, eine Rechnung auszustellen, sondern auch der Gast bzw. Kunde, eine solche zu verlangen. Kann keine ordnungsgemäße Abrechnung nachgewiesen werden, werden beide Parteien belangt.